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REITs/Immobilienaktien
23
JAN
2011

Deutsche Gesetzgebung verschläft die Chance erneut

Von: Steffen Sebastian

Das deutsche REIT-Gesetz ist eine schwere Benachteiligung für den G-REIT. Ihre ausländischen Pendants stehen deutlich besser da. Wesentlicher Kritikpunkt ist die weltweit einzigartige Sonderreglung für Wohnimmobilien. Der Mieter sollte damit vor möglichen Folgen eines spekulativen Kaufs durch REITs geschützt werden.  Paradoxerweise gilt: Jedem ausländischen REIT ist es jederzeit möglich, deutsche Bestandswohnimmobilien zu erwerben, denn für sie gilt die Einschränkung des deutschen REIT-Gesetzes nicht.

Weitere Schwachstellen sind die Höchstbeteiligungs- und Streubesitzklauseln. So treffen die drohenden Sanktionen, wenn etwa einzelne Aktionäre mehr als zehn Prozent der Anteile halten, nicht nur den REIT anstelle des Aktionärs. Vielmehr ist ein REIT schlimmstenfalls sogar durch Dritte erpressbar, sofern diese gezielt über die Grenze hinausgehen. Die Polis Immobilien AG hatte sich zum Beispiel aufgrund solcher Risiken für den Status einer klassischen Immobilien-AG ausgesprochen. Die Zeit, bessere Rahmenbedingungen für REITs zu schaffen, läuft der Politik langsam davon. Andere Finanzstandorte haben ihre Hausaufgaben schon lange gemacht.

Über den Autor
Professor Steffen Sebastian ist Inhaber des Lehrstuhls für Immobilienfinanzierung (Real Estate Finance) an der IRE|BS International Real Estate Business School und Direktor am Center for Finance der Universität Regensburg sowie Forschungsprofessor am Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW), Mannheim

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