REIT-Gesetz besser als sein Ruf
Das Sicherheitsbedürfnis der Investoren ist nach wie vor groß, und REITs kommen diesem Bedürfnis sehr entgegen. Denn deutsche REITs müssen ihr unbewegliches Vermögen mit einem Eigenkapitalanteil von 45 Prozent unterlegen. Diese Quote steht beispielhaft für das sicherheitsorientierte Geschäftsmodell der REITs, das aus den Gesetzesvorgaben folgt. Entscheidend ist die Attraktivität von REIT-Erträgen: Deutsche REITs sind auf der Gesellschaftsebene von der Körperschaft- und Gewerbesteuer befreit. Dafür müssen mindestens 90 Prozent des HGB-Bilanzgewinns als Dividende ausgeschüttet werden, die mit Steuerbelastungen von lediglich zehn Prozent bis maximal 25 Prozent belegt werden.
Die jüngsten Kapitalerhöhungen von zwei der drei deutschen REITs zeigen, dass G-REITs auch unter den gegenwärtigen Rahmenbedingungen am Kapitalmarkt erfolgreich sein können. Zudem sind ausländische Investoren an den verpflichtend börsennotierten deutschen REITs im Rahmen ihrer globalen Asset-Allocation sehr interessiert. Momentan ist allerdings eher die geringe Marktkapitalisierung der deutschen REITs ein Hemmschuh für ausländische Investoren als das REIT-Gesetz.